BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Kategorie: Steuern | 14. Mai 2018
Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt (Az. IX B 21/18).
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Quelle: www.datev.de