BGH: Antrag auf Unterlassung der beA-Einführung gescheitert
Kategorie: Recht | 2. August 2018
Der gegen die BRAK gerichtete Antrag eines Rechtsanwalts, die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zu unterlassen, hatte – nachdem bereits der Anwaltsgerichtshof seine Klage abwies – lt. BRAK auch vor dem BGH keinen Erfolg (Az. AnwZ (Brfg) 5/18).
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Quelle: www.datev.de