BGH: Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

Kategorie: Recht | 18. Juni 2019

Banken dürfen in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen, und zwar ohne dass dem Kunden zugleich im Wege einer sogenannten Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen eingeräumt sein muss.

Weitere Informationen: BGH: Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

Quelle: www.datev.de

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