BGH bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Geschäften“
Kategorie: Steuern und Recht | 26. November 2024
Der BGH bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, in dem ein Rechtsanwalt und Steuerberater im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen wurde (Az. 1 StR 58/24).
Quelle: www.datev.de