BGH entscheidet zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018
Der BGH hat entschieden, dass eine vom Versicherer mit Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“ vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden Unabhängigkeit als unwirksam anzusehen ist. Ist der zustimmende Treuhänder gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes ordnungsgemäß bestellt worden, so findet eine gesonderte Überprüfung seiner Unabhängigkeit durch die Zivilgerichte im Rechtsstreit des einzelnen Versicherungsnehmers über eine Prämienanpassung nicht statt. Die Zivilgerichte haben aber in einem solchen Rechtsstreit die materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung zu überprüfen (Az. IV ZR 255/17).
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Quelle: www.datev.de