BGH-Urteil: Dispozinsen müssen transparenter sein

Kategorie: Steuern und Recht | 18. August 2021

Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. Das hat der BGH gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen auf Klage des vzbv entschieden (Az. XI ZR 19/20 und XI ZR 46/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Klagen gegen Rückbauanordnungen von Gartenlauben zurückgenommen . . .

Nach Hinweis des VG Braunschweig haben die Kläger ihre Klagen . . . ... [weiterlesen]

Erholung der Immobilienpreise bestätigt sich, Neubauwohnungen . . . ...

Die Erholung am deutschen Immobilienmarkt setzt sich im dritten Quartal . . . ... [weiterlesen]

Archiv