BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
Kategorie: Recht | 21. Februar 2018
Der BGH entschied, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, regelmäßig nicht verpflichtet ist, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen (Az. VIII ZR 255/16).
Weitere Informationen: BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
Quelle: www.datev.de