BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

Kategorie: Recht | 21. Februar 2018

Der BGH entschied, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, regelmäßig nicht verpflichtet ist, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen (Az. VIII ZR 255/16).

Weitere Informationen: BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

Quelle: www.datev.de

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