BGH zur Rücknahmepflicht: Wer die Rücknahme verweigert, kann Nebenpflichten verletzen

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Februar 2024

Wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, so kann der Verkäufer sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er die Sache nicht zurücknimmt, so der BGH (Az. VIII ZR 164/21). Darauf weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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