BGH zur Rücknahmepflicht: Wer die Rücknahme verweigert, kann Nebenpflichten verletzen
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Februar 2024
Wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, so kann der Verkäufer sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er die Sache nicht zurücknimmt, so der BGH (Az. VIII ZR 164/21). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de