Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
Kategorie: Steuern und Recht | 18. Oktober 2023
Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem BMF und ersetzen die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. November 2022 (Az. FM3 – G-1425-4 / 4).
Quelle: www.datev.de