Bitkom zur jüngsten Anpassung im Datenschutzrecht
Kategorie: Wirtschaft | 1. Juli 2019
Der Bundestag hat das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen, wonach u. a. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern künftig nicht mehr verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müssen. Bitkom nimmt dazu Stellung.
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Quelle: www.datev.de