Bitkom zur jüngsten Anpassung im Datenschutzrecht

Kategorie: Wirtschaft | 1. Juli 2019

Der Bundestag hat das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen, wonach u. a. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern künftig nicht mehr verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müssen. Bitkom nimmt dazu Stellung.

Weitere Informationen: Bitkom zur jüngsten Anpassung im Datenschutzrecht

Quelle: www.datev.de

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