Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. muss testamentarisch zugewendeten Geldbetrag auflagengemäß verwenden

Kategorie: Recht | 8. September 2017

Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. verlangen kann, einen testamentarisch zugewendeten Geldbetrag auflagengemäß zu verwenden (Az. 3 U 16/17).

Weitere Informationen: Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. muss testamentarisch zugewendeten Geldbetrag auflagengemäß verwenden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz . . . ...

Das BMF gibt die Verlängerung der Übergangsregelung des Schreibens vom . . . ... [weiterlesen]

Online-Coaching zu Kryptowährung – Betreiberin einer . . . ...

Das LG München I hat die Betreiberin einer Plattform für . . . ... [weiterlesen]

Archiv