Blogger(innen) und Influencer(innen) müssen in den sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten

Kategorie: Recht | 23. Januar 2019

Das KG Berlin hat Vorgaben gemacht, wann Blogger(innen) und Influencer(innen) ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen (Az. 5 U 83/18).

Weitere Informationen: Blogger(innen) und Influencer(innen) müssen in den sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten

Quelle: www.datev.de

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