BMF-Entwurf zur E-Rechnung: DStV sieht weiteren Klarstellungsbedarf
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juli 2024
Von Aufbewahrung bis zulässige Formate. Die oberste Finanzbehörde gibt Anhaltspunkte, welche Rechtsauffassung sie in Bezug auf die neue E-Rechnung künftig vertreten will. Der DStV gibt Anregungen für eine praxisfreundliche Ausgestaltung. Damit die Einführung auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach gelingt.
Quelle: www.datev.de