BMF-Entwurf zur E-Rechnung: DStV sieht weiteren Klarstellungsbedarf

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juli 2024

Von Aufbewahrung bis zulässige Formate. Die oberste Finanzbehörde gibt Anhaltspunkte, welche Rechtsauffassung sie in Bezug auf die neue E-Rechnung künftig vertreten will. Der DStV gibt Anregungen für eine praxisfreundliche Ausgestaltung. Damit die Einführung auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach gelingt.

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Quelle: www.datev.de

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