BND muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit Journalisten erteilen

Kategorie: Recht | 18. September 2019

Pressevertreter können auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ihnen bestimmte Informationen über vertrauliche Hintergrundgespräche erteilt, die Vertreter des BND mit ausgewählten Journalisten führen. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 6 A 7.18).

Weitere Informationen: BND muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit Journalisten erteilen

Quelle: www.datev.de

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