Boarding verpasst: Reiseveranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen
Kategorie: Steuern und Recht | 29. August 2023
Das AG München entschied, dass ein Reiseveranstalter nicht dafür haftet, wenn Reisende wegen langer Sicherheitskontrollen am Flughafen ihren Flug verpassen (Az. 158 C 1985/23).
Quelle: www.datev.de