Bonausgabepflicht: Sichere Kassen – auch ohne Papier!

Kategorie: Steuern | 20. Dezember 2019

Ab dem 1. Januar 2020 müssen Händler mit elektronischer Kasse jeden Kassenbon ausdrucken – und zwar unabhängig davon, ob der Kunde ihn mitnehmen möchte oder nicht. Dies ist aus Sicht des BdSt nicht erforderlich, weil moderne Registrierkassen die Wareneingabe auch dann richtig erfassen können, wenn kein Papierstreifen ausgedruckt wird.

Weitere Informationen: Bonausgabepflicht: Sichere Kassen – auch ohne Papier!

Quelle: www.datev.de

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