Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"
Kategorie: Recht | 3. April 2018
Laut BGH verstoßen die Bonusaktionen für die Smartphone-App „My Taxi“ nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer, da die Beklagte selbst kein Taxiunternehmer sei, für den die Festpreise gelten (Az. I ZR 34/17).
Weitere Informationen: Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"
Quelle: www.datev.de