Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

Kategorie: Recht | 3. April 2018

Laut BGH verstoßen die Bonusaktionen für die Smartphone-App „My Taxi“ nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer, da die Beklagte selbst kein Taxiunternehmer sei, für den die Festpreise gelten (Az. I ZR 34/17).

Weitere Informationen: Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

Quelle: www.datev.de

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