Bonuszahlungen einer Krankenversicherung können den Sonderausgabenabzug mindern

Kategorie: Steuern | 16. Juli 2018

Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug jedenfalls dann, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 13. Juni 2018 entschieden (Az. 7 K 1392/17).

Weitere Informationen: Bonuszahlungen einer Krankenversicherung können den Sonderausgabenabzug mindern

Quelle: www.datev.de

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