BRAK setzt sich für Schaffung rechtlicher Grundlagen für eine beA-Testphase ein

Kategorie: Recht | 7. August 2018

Die BRAK hat klargestellt, dass sie sich beim BMJV dafür einsetzt, die Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) mit einer Testphase zu beginnen, in der eine passive Nutzungspflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dann noch nicht gilt.

Weitere Informationen: BRAK setzt sich für Schaffung rechtlicher Grundlagen für eine beA-Testphase ein

Quelle: www.datev.de

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