BRAK setzt sich für Schaffung rechtlicher Grundlagen für eine beA-Testphase ein
Kategorie: Recht | 7. August 2018
Die BRAK hat klargestellt, dass sie sich beim BMJV dafür einsetzt, die Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) mit einer Testphase zu beginnen, in der eine passive Nutzungspflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dann noch nicht gilt.
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Quelle: www.datev.de