Briefzustellerin trotz Schmerzen an der Hand nicht arbeitsunfähig – kein Krankengeld trotz Krankschreibung

Kategorie: Recht | 22. Juli 2019

Das SG Mannheim entschied, dass eine Briefzustellerin nach sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließendem mehrwöchigem Krankengeld aufgrund Besserung der Schmerzen wieder ihre Arbeit aufnehmen könne. Trotz Krankschreibung vom Arzt habe sie keinen Anspruch auf Krankengeld (Az. S 4 KR 143/18).

Weitere Informationen: Briefzustellerin trotz Schmerzen an der Hand nicht arbeitsunfähig – kein Krankengeld trotz Krankschreibung

Quelle: www.datev.de

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