Briefzustellerin trotz Schmerzen an der Hand nicht arbeitsunfähig – kein Krankengeld trotz Krankschreibung
Kategorie: Recht | 22. Juli 2019
Das SG Mannheim entschied, dass eine Briefzustellerin nach sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließendem mehrwöchigem Krankengeld aufgrund Besserung der Schmerzen wieder ihre Arbeit aufnehmen könne. Trotz Krankschreibung vom Arzt habe sie keinen Anspruch auf Krankengeld (Az. S 4 KR 143/18).
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Quelle: www.datev.de