Bürger haben trotz Corona-Pandemie Anspruch auf mündliche Erörterung ihres Widerspruchs im Rechtsausschuss

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Mai 2021

Haben Bürger Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einer kommunalen Behörde eingelegt und verzichten sie nicht auf eine mündliche Erörterung ihres Widerspruchs vor dem Rechtsausschuss, so ist dieser nicht berechtigt, im Hinblick auf die bestehende Corona-Pandemie über den Widerspruch ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Das entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 274/21).

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Quelle: www.datev.de

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