Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 11. März 2022
Das VG Frankfurt entschied, dass das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main, das zu der Durchführung eines Bürgerentscheids führen sollte, nicht zulässig ist (Az. 7 K 201/20).
Quelle: www.datev.de