Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" unzulässig
Kategorie: Recht | 9. März 2018
Das VG München hat die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens „Kein Tunnel in Starnberg“ durch die Stadt Starnberg bestätigt. Die zur Abstimmung gestellte Frage erwecke fälschlicherweise den Eindruck, dass die Stadt Starnberg noch Handlungsoptionen habe, um den Tunnelbau zu verhindern (Az. M 7 K 17.3914).
Weitere Informationen: Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" unzulässig
Quelle: www.datev.de