Bürgermeister und Ortsvorsteher: Sozialversicherungspflicht bei Eingliederung in die Verwaltungsorganisation und aufwandsüberschreitender Entschädigung

Kategorie: Steuern und Recht | 28. April 2021

Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben. Das entschied das BSG (Az. B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R).

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Quelle: www.datev.de

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