Bundesamt für Justiz: Fristablauf für die Offenlegung der Jahresabschlüsse beachten!

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 8. November 2018

Bis zu 185.000 Unternehmen droht ein Ordnungsgeldverfahren – Das Bundesamt für Justiz (BfJ) weist darauf hin, dass Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 fristgerecht bis zum Ende des Jahres 2018 einzureichen sind. Ansonsten droht ein Ordnungsgeldverfahren.

Weitere Informationen: Bundesamt für Justiz: Fristablauf für die Offenlegung der Jahresabschlüsse beachten!

Quelle: www.datev.de

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