Bundesamt für Verfassungsschutz muss Rechtsanwaltskosten offenlegen
Kategorie: Recht | 12. Juli 2019
Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen von presserechtlichen Anfragen in den Jahren 2014 bis 2018 entstanden sind, offenlegen. So entschied das VG Köln (Az. 6 K 5480/18).
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Quelle: www.datev.de