Bundeskartellamt untersagt Exklusivvereinbarungen zwischen CTS Eventim und Veranstaltern sowie Vorverkaufsstellen
Kategorie: Recht | 5. Dezember 2017
Das Bundeskartellamt hat CTS Eventim die Verwendung von sog. Exklusivvereinbarungen untersagt, die das Ticketing-Unternehmen mit Veranstaltern aus dem Bereich „Live Entertainment“ sowie mit Vorverkaufsstellen geschlossen hat.
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Quelle: www.datev.de