Bundesrat will Gesetzesänderung zur Cum-Ex-Ahndung
Kategorie: Steuern und Recht | 10. August 2021
Eine Regelung zur Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz beeinträchtigt nach Ansicht des Bundesrates die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten. Die Länderkammer hatte deshalb auf ihrer Sitzung Ende Juni einen Gesetzentwurf (19/31872) zur Änderung des Börsengesetzes beschlossen, der nun dem Bundestag zugegangen ist.
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Quelle: www.datev.de