Bundesrechnungshof darf Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung prüfen
Kategorie: Recht | 30. Juli 2018
Das VG Köln hat entschieden, dass der Bundesrechnungshof eine Berufsgenossenschaft und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung prüfen darf (Az. 4 L 711/18, 4 K 2486/18).
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Quelle: www.datev.de