Bundesregierung: Keine Änderung bei steuerlichem Querverbund
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2021
Die Bundesregierung sieht keinen Veränderungsbedarf beim steuerlichen Querverbund, bei dem Verluste eines kommunalen Betriebs mit den Gewinnen eines anderen kommunalen Betriebs verrechnet werden können.
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Quelle: www.datev.de