Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum autonomen Fahren vor
Kategorie: Steuern und Recht | 15. März 2021
Autonome Fahrzeuge sollen künftig bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Um dafür einen Rechtsrahmen zu schaffen, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ (19/27439) vorgelegt.
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de