Bundestag beschließt Gesetz zur Musterfeststellungsklage (MFK)

Kategorie: Recht | 14. Juni 2018

Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ – der Musterfeststellungsklage – kommen Verbraucherinnen und Verbrauchern nun einfach und kostengünstig zu ihrem Recht. Dazu hat der Bundestag am 14. Juni 2018 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Das BMJV berichtet.

Weitere Informationen: Bundestag beschließt Gesetz zur Musterfeststellungsklage (MFK)

Quelle: www.datev.de

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