Bundestag beschließt Gesetz zur Musterfeststellungsklage (MFK)
Kategorie: Recht | 14. Juni 2018
Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ – der Musterfeststellungsklage – kommen Verbraucherinnen und Verbrauchern nun einfach und kostengünstig zu ihrem Recht. Dazu hat der Bundestag am 14. Juni 2018 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Das BMJV berichtet.
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Quelle: www.datev.de