Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche Umwelthilfe herausgeben
Kategorie: Recht | 29. März 2019
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in zwei Verfahren die Berufungen der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen und damit die erstinstanzlichen Urteile bestätigt, mit denen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verpflichtet wird, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Umweltinformationen zum sog. Volkswagen-Abgasskandal zugänglich zu machen (Az. OVG 12 B 13.18 u. 14.18).
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Quelle: www.datev.de