Bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung über Schadenersatzklage gegen Impfärztin nach Corona-Schutzimpfung
Kategorie: Steuern und Recht | 26. Juni 2024
Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich. So entschied das OLG Stuttgart (Az. 1 U 34/23).
Quelle: www.datev.de