Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz gleichheitswidrig

Kategorie: Recht | 17. Juni 2019

Die Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz im Eilverfahren, weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben (Az. 10 B 10515/19).

Weitere Informationen: Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz gleichheitswidrig

Quelle: www.datev.de

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