Bußgeld wegen Schulverweigerung (verweigerte Teilnahme an Moscheebesuch) – Rechtsbeschwerde nicht zugelassen

Kategorie: Recht | 10. April 2019

Die Eltern eines Schülers, die ihren Sohn an einem Schultag nicht zur Schule schickten, um seine Teilnahme an einem Moscheebesuch zu verhindern, müssen das festgesetzte Bußgeld in Höhe von insgesamt 50 Euro zahlen. Das OLG Schleswig-Holstein ließ die Rechtsbeschwerde der Eltern gegen das erstinstanzliche Urteil nicht zu (Az. 1 Ss OWi 177/18 (63/19)).

Weitere Informationen: Bußgeld wegen Schulverweigerung (verweigerte Teilnahme an Moscheebesuch) – Rechtsbeschwerde nicht zugelassen

Quelle: www.datev.de

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