Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds
Kategorie: Steuern und Recht | 1. April 2025
Das FG Schleswig-Holstein entschied über die abkommensrechtliche Qualifikation des Zusätzlichen Gewinnanteils (sog. Carried Interest), den ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware errichteten Limited Liability Company mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in den USA (= Klägerin) erhalten hat (Az. 3 K 37/22).
Quelle: www.datev.de