Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds

Kategorie: Steuern und Recht | 1. April 2025

Das FG Schleswig-Holstein entschied über die abkommensrechtliche Qualifikation des Zusätzlichen Gewinnanteils (sog. Carried Interest), den ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware errichteten Limited Liability Company mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in den USA (= Klägerin) erhalten hat (Az. 3 K 37/22).

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Quelle: www.datev.de

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