Ceragem-Massageliege zählt nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung

Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2024

Eine Ceragem-Massageliege zählt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 519/22).

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Quelle: www.datev.de

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