Ceragem-Massageliege zählt nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung
Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2024
Eine Ceragem-Massageliege zählt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 519/22).
Quelle: www.datev.de