Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 10. März 2021
Das Bundeskabinett hat die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft.
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Quelle: www.datev.de