Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert

Kategorie: Steuern und Recht | 10. März 2021

Das Bundeskabinett hat die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Pharmazeutische Dienstleistungen haben Bestand – Landessozialgericht . . . ...

Niedergelassene Apotheken dürfen auch weiterhin sog. pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Das . . . ... [weiterlesen]

Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur . . . ...

Die KfQ hat ihren Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer . . . ... [weiterlesen]

Archiv