Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Kategorie: Steuern und Recht | 1. September 2021

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Das teilt das BMAS mit.

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Quelle: www.datev.de

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