Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juni 2021

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Das teilt das BMAS mit.

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Quelle: www.datev.de

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