Corona-ArbeitsschutzVO verlängert und neu gefasst
Kategorie: Steuern und Recht | 16. März 2022
Ab 20. März 2022 tritt die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Die Regelungen sehen vor, dass Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehen sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren festgelegt werden.
Quelle: www.datev.de