Corona – Eckpunkte des Überbrückungshilfe-Programms

Kategorie: `WP-SP, Allgemein, COVID-19 | 19. Juni 2020

Die Eckpunkte für die von der Bundesregierung angekündigte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ wurden beschlossen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir besonders stark betroffenen Unternehmen, gerade im Mittelstand und werfen so den Mittelstandsmotor wieder an. Das Programm ist ganz bewusst branchenoffen ausgestaltet und adressiert diejenigen Unternehmen, die nach wie vor unter Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe, es können von Juni bis August je nach Umsatzausfall bis zu 150.000 Euro an betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Dafür schauen wir aber auch sehr viel genauer hin und erstatten nur, wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Umsatzausfälle und die betrieblichen Fixkosten bestätigt hat.“

Förderfähige Fixkosten sind dabei fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten.

Die Antragsfristen laufen voraussichtlich ab Anfang Juli bis spätestens 31. August 2020. Die Auszahlungsfristen enden am 30. November 2020.

Durchführung der Förderung erfolgt durch die Länder. In Niedersachsen wird voraussichtlich die NBank zuständig sein.

Die Eckpunkte finden sie hier.

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