Corona keine Naturkatastrophe: Reiseversicherung haftet nicht für Kosten eines Ersatzflugs bei coronabedingter Flugannullierung
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Dezember 2021
Bei der Corona-Pandemie handelt es sich mangels unmittelbarer physischer Auswirkungen, lokalem Auftreten und zeitlicher Eingrenzung um keine typische Naturkatastrophe. Das AG München verneinte daher die Haftung durch den Reiseversicherer (Az. 275 C 23753/20).
Quelle: www.datev.de