Corona-Pandemie: Vormund konnte auch telefonisch wirksam bestellt werden
Kategorie: Steuern und Recht | 8. August 2024
Das OLG Frankfurt entschied, dass eine Bestallung auch ohne Handschlag und Anwesenheit telefonisch wirksam sein kann, wenn sie im Übrigen ordnungsgemäß erfolgte und nachvollziehbare Gründe im Hinblick auf die Pandemielage für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall vorlagen (Az. 7 WF 74/23).
Quelle: www.datev.de