Corona-Studentenbude: Umstieg auf Onlinestudium berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung

Kategorie: Steuern und Recht | 19. März 2021

Das AG München entschied, dass ein Student nicht deswegen zur außerordentlichen Kündigung seines Studentenapartments berechtigt ist, weil er sein Studium aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr im Präsenzlehrbetrieb, sondern nur noch in digitaler Form („online“) wahrnimmt (Az. 473 C 12632/20).

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Quelle: www.datev.de

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