Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024
Kategorie: Steuern und Recht | 15. März 2024
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14.03.2024 im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Quelle: www.datev.de