Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

Kategorie: Steuern und Recht | 15. März 2024

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14.03.2024 im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

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Quelle: www.datev.de

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