Coronabedingte Einreiseverweigerung im Mai 2020 rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Juni 2024

Die Versagung der Einreise am Grenzübergang Grosbliederstroff (Frankreich) / Kleinblittersdorf (Deutschland) am 2. Mai 2020 zu dem Zweck, in einem Supermarkt in Kleinblittersdorf einzukaufen, war rechtmäßig (Az. 1 C 2.23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sanktionen gegen Russland: 16. Sanktionspaket betrifft . . . ...

Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 . . . ... [weiterlesen]

Digitaler Fragebogen der WPK zur Erfüllung . . . ...

Wie in vergangenen Jahren überprüft die WPK als zuständige Aufsichtsbehörde . . . ... [weiterlesen]

Archiv