Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im Frühjahr 2020 rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023
Das von der Landesregierung in der Frühphase der Corona-Pandemie verhängte Verbot von Einreisen nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken war in der Zeit vom 2. April 2020 bis zum 18. April 2020 rechtmäßig. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 3 KN 1/20 und 3 KN 5/20).
Quelle: www.datev.de