Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im Frühjahr 2020 rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023

Das von der Landesregierung in der Frühphase der Corona-Pandemie verhängte Verbot von Einreisen nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken war in der Zeit vom 2. April 2020 bis zum 18. April 2020 rechtmäßig. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 3 KN 1/20 und 3 KN 5/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Echtheitsnachweis: Hohe Anforderungen an die Prüfung . . . ...

Stützt sich die Berichterstattung über den Chatverlauf einer namentlich benannten . . . ... [weiterlesen]

Krankenversicherungsrecht: Leistungen bei CFS-Syndrom . . .

Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in . . . ... [weiterlesen]

Archiv