Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema
Kategorie: Steuern und Recht | 28. April 2021
Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf weist das BMWi in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin. Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.
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Quelle: www.datev.de